Manchmal hilft nur noch ein Gutachter/Sachverständiger
Beispielsweise:
- Problemfälle vor Gericht und Behörden
- Wertermittlung bei Sammlungen und Erbmassen
- Wertermittlung für Versicherungen
Unsere verfassten Gutachten sind bei Versicherungen und Gerichten anerkannt.
Wir erstellen Gutachten für Gerichte, Behörden, öffentlich und Private Personen.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite rund um das Thema Waffen und Munition.
Gutachter und Sachverständige müssen in der Lage sein, das fachliche Wissen in der einem Gutachten entsprechenden Form darzulegen. Dies bedeutet insbesondere, dass alle für das Gutachten Verständnis Bedeutsamen Tatsachen, Berechnungen und Feststellungen in geordneter, zum Ergebnis hinführender Weise dargestellt und begründet werden.
Diese Dokumentation muss so erfolgen, dass der Gutachter alle Daten und Gedankengänge, auf denen das Gutachten beruht, ohne weiteres nachzuprüfen sein soll und der Laie, Juristen, Polizei und Beamten die gedanklichen Ableitungen nachvollziehen können.
Gerichtliche Gutachten müssen der Form entsprechen.
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Aus rechtlichen Gründen muss dieser Text genannt werden.
Sie können uns auch telefonisch erreichen unter:
+49 176 - 43337828